Ein kleines Update zum Klehr Prozess:
Das Salzburger Fenster berichtet vom letzten Prozesstag am Montag wenig Erfreuliches für Dr. Klehr. Wenig überraschend kommen sie zu dem Schluss, dass die Eigenbluttherapie nach Klehr unwissenschaftlicher Mist sei:
„Keine wissenschaftliche Methode“
„… entbehrt nicht nur einer wissenschaftlichen Grundlage, weist auch dramatische methodische Defizite und gravierende Verletzungen der Richtlinien einer guten Herstellungspraxis auf.“
„… nicht geeignet ist, ein Gliobastom kausal (ursächlich, Red.) oder auch nur palliativ (schmerzlindernd, Red.) zu behandeln.“
Einer der Gutachter sieht auch die Sorgfaltspflicht eines Arztes verletzt: Klehr habe unethisch gehandelt. Die Gutachter folgen somit der Meinung der Anklageschrift, dass Klehr „über die Wirksamkeit seiner Behandlung getäuscht“ und sich „unrechtmäßig bereichert“ habe.
Nachtrag:
Wie das Wochenblatt berichtet musste der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt werden, da eine Verwandte des Verteidigers im Sterben liegt.