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Klehr verklagt Blogger: Aktion Klehranlage

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Der Krebsscharlatan Nikolaus Klehr war bereits mehrfach Thema hier im Blog. Die Tatsache, dass er für viel Geld ebenso “alternative” wie wirkungslose Behandlungen gegen Krebs durchführt, brachte ihm nicht nur die Bezeichnung “erwerbsgetriebenes Ungeheuer” seitens des Präsidenten der bayerischen Ärztekammer ein, sondern auch eine Anklage wegen Betruges in Österreich. Der Prozess in Salzburg läuft immer noch; Klehr drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Haft.

Neben seiner nutzlosen Krebstherapie ist Klehr aber auch für seine Klagefreudigkeit bekannt: Wie nicht wenige seiner Scharlatan-”Kollegen” neigt er dazu, auf Kritik an seinen Behandlungsmethoden statt mit sachlichen Argumenten lieber mit Abmahnungen und Klagen zu reagieren.

Zuletzt traf es den Rechtsanwalt und Blogger Markus Kompa, den Klehr vor dem Landgericht Hamburg verklagte, und zwar nicht einmal wegen dem, was Kompa selbst schrieb, sondern lediglich, weil Kompa einen Link auf ein Video setzte. Bei diesem Video handelte es sich um einen Beitrag der Fernsehsendung Panorama der ARD, gegen den Klehr ebenfalls rechtlich vorgegangen war.

Leider haben die Hamburger Richter, die allgemein für ihre interessante Rechtsauffassung bekannt sind, Klehr Recht gegeben und geurteilt, dass Kompa für die Inhalte des verlinkten Videos haftet. Entsprechende Urteile haben in Hamburg fast Tradition – oder ist es etwa Zufall, dass der bayrische Kläger gegen den Anwalt Kompa aus Nordrhein-Westfalen in Hamburg geklagt hat?

Update: Hier findet man die gesammelten Klehr-Reportagen

Blogger müssen es also offensichtlich besser wissen als Journalisten. Es bleibt zu hoffen, dass auch dieses Urteil wieder gekippt wird.

Markus Kompa möchte sich mit diesem Sieg Klehrs jedenfalls nicht abfinden und gegen das Urteil Berufung einlegen. Doch Gerichtsverfahren sind bekanntlich teuer und die Kosten sind für einzelne Personen meist kaum zu stemmen. Genau darauf spekulieren Leute wie Klehr ja auch: Dass die Kosten eines Rechtsstreites über mehrere Instanzen für Blogger meist zu hoch sind und diese sich somit gezwungen sehen, die kritische Berichterstattung einzustellen.

Um die Kosten für das Berufungsverfahren aufbringen zu können, startete Kompa vor kurzem die “Aktion Klehranlage”: Er bittet um Spenden in Höhe von jeweils 20 Euro, da dies eine Summe ist, die die meisten angesichts der Bedeutung dieses Prozesses vermutlich verschmerzen können.

Wer Markus Kompa bei der Finanzierung des Berufungsverfahrens unterstützen möchte (immerhin geht es dabei um nicht weniger als um das Recht auf Meinungsfreiheit für Blogger, gerade solchen Leuten wie Klehr gegenüber), überweist bitte 20 Euro auf das folgende Konto:

Markus Kompa
Kontonr.: 34346635
BLZ: 40050150
Sparkasse Münsterland-Ost
BIC/SWIFT: WELA DE D1 MST
IBAN: DE84 4005 0150 0034 3466 35

Wer als Verwendungszweck einfach KLEHRANLAGE angibt, dem dankt Markus Kompa öffentlich. Wer hingegen lieber annonym bleiben möchte, gibt statt dessen bitte KLEHRANLAGE A an. Wer statt mit seinem Klarnamen lieber mit einem Pseudonym/Nicknamen genannt werden möchte, verwendet als Verwendungszweck KLEHRANLAGE gefolgt vom gewünschten Pseudonym.

Wenn der Prozess gegen Klehr erfolgreich ist, bietet Kompa an, das übrig gebliebene Geld anteilig an die Spender zurückzuzahlen. Dazu ist es lediglich nötig, ihm dann eine E-Mail mit der eigenen Kontoverbindung zu schicken. Er schlägt allerdings vor, das Geld stattdessen für die Gründung eines Vereins zu verwenden, der die Meinungsfreiheit im Internet unterstützt.

Wir von Esowatch wünschen Markus Kompa auf jeden Fall sowohl bei der “Aktion Klehranlage” als auch beim Prozess gegen Klehr viel Erfolg.


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